Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen der MVK GmbH Unternehmensberatungsgesellschaft (MVK UBG) und ihren Auftraggebern (AG) und Kunden gestalten sich ausschließlich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von der MVK UBG schriftlich bestätigt werden. Diese AGB der MVK UBG gelten im kaufmännischen Verkehr auch für alle zukünftigen Geschäftsbedingungen, ohne dass sie bei jedem weiteren Vertragsschluss erneut vereinbart werden. Bestellungen oder Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird von vornherein durch die MVK UBG widersprochen.
§ 1 Art des Beratungsvertrages, Umfang und Geltungsbereich
Die von der MVK UBG abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Umfang des Auftrages beinhaltet ausschließlich beratende Tätigkeiten; d. h. der Berater erbringt Dienstleistungen auf dem Gebiet der betriebswirtschaftlichen Beratung, insbesondere in den Bereichen Strategische Planung, Controlling, Sanierung, Existenzgründung und IT-Beratung.
Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von der MVK UBG grundsätzlich weder zugesagt noch erbracht.
- Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der MVK UBG und dem AG aufgrund eines zwischen den Parteien geschlossenen Beratungsvertrages. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
- Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diese eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäfts- beziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. AG im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Schriftlichkeit der Aufträge und sein Inhalt
Die Beratungstätigkeit erfolgt auf der Grundlage erteilter Aufträge. Diese müssen neben der Aufgabenstellung und Definition des Leistungsumfangs, die einzuhaltenden Termine, die vereinbarte Vergütung und die Zahlungs- modalitäten enthalten. Die Darstellung unserer Dienste im Internet stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den AG, zu bestellen.
§ 3 Ausführung der Beratungstätigkeit
Die MVK UBG führt alle Arbeiten sorgfältig und unter Beachtung branchenspezifischer Grundsätze durch. Alle Bewertungen, Empfehlungen und Prognosen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, mündliche Auskünfte gelten nur nach schriftlicher Bestätigung.
§ 4 Honoraranspruch
- Die MVK UBG hat als Gegenleistung zur Erbringung der Beratungsleistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber.
- Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung durch den AG verhindert (z.B. wegen Kündigung), so hat die MVK UBG gleichwohl Anspruch auf das vereinbarte Honorar.
- Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die auf Seiten der MVK UBG einen wichtigen Grund darstellen, so hat sie nur Anspruch auf den ihren bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz Kündigung für den Auftraggeber ihre bisherigen Leistungen verwertbar sind.
- Die MVK UBG kann die Fertigstellung ihrer Leistung von der vollen Befriedigung seiner Honoraransprüche abhängig machen. Die Beanstandung der Arbeiten der MVK UBG berechtigt, außer bei offenkundigen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihm zustehenden Vergütungen.
- Die Honorarhöhe richtet sich nach der Vereinbarung des AG mit der MVK UBG.
§ 5 Unrichtigkeit und Fehler
- Die MVK UBG ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und Fehler an ihrer Beratungsleistung zu beseitigen. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die MVK UBG unverzüglich nach Kenntnis der Unrichtigkeit / Fehler hierüber zu informieren.
- Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Unrichtigkeiten und Fehlern, sofern diese von der MVK UBG zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung (Berichtslegung) der MVK UBG.
§ 6 Haftung
Die MVK UBG und ihre Mitarbeiter handeln bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Sie haftet für Schäden nur im Falle, dass ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für Verletzung von Verpflichtungen durch hinzugezogene Kollegen (siehe auch § 9).
Hinweis: Aufgrund des Auftragsumfanges (u.a. § 1 dieser AGB) bereitet die MVK UBG lediglich die unternehmerische Entscheidung über Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit vor. Die Entscheidung liegt allein beim Auftraggeber/ Kunden, so dass die MVK UBG nicht für Einbußen bei entsprechenden Investitionen und anderen derartigen unternehmerischen Maßnahmen haftet.
§ 7 Urheberrecht
- Die MVK UBG behält an der gelieferten Leistung das Urheberrecht. Die erstellten Beratungsleistungen sind geistiges Eigentum der MVK UBG, so dass das Nutzungsrecht auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers gilt und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Alle Beteiligten sind nur nach gesonderter schriftlicher Übereinkunft zur Weitergabe urheberrechtlich relevanter Ergebnisse aus den Verträgen an Dritte berechtigt. Publikationen zum Ergebnis der Arbeiten bzw. zu Teilergebnissen sind stets nur gemeinsam vorzunehmen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungsauftrages von der MVK UBG, seinen Mitarbeitern und Kooperationspartnern erstellten Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbe- schreibungen, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger und dergleichen nur für Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art der MVK UBG an Dritte deren schriftlicher Zustimmung. Eine Haftung der MVK UBG dem Dritten gegenüber wird damit nicht begründet.
- Die Verwendung beruflicher Äußerungen der MVK UBG zu Werbezwecken durch den Auftraggeber ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt die MVK UBG zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge.
§ 8 Verschwiegenheitspflicht
Die MVK UBG ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt werden und die gegenwärtige und zukünftige geschäftliche Interessen ihrer Auftraggeber betreffen, Stillschweigen zu bewahren und sie weder für sich selbst noch für Dritte kommerziell zu verwerten. Schriftliche Äußerungen jeder Art beider Partner sind vom jeweils anderen nur mit Einverständnis weiter zu verwenden. Die Pflicht der Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus.
§ 9 Zusatzberater
Die MVK UBG ist berechtigt, den Beratungsauftrag durch sachverständige unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/ freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen. Die Mitarbeit spezialisierter Kollegen ist schriftlich zu vereinbaren zwischen Auftraggeber und den spezialisierten Kollegen. Die Rechnungsstellung erfolgt direkt an den Auftraggeber. Im letzten Fall übernimmt die MVK UBG auch keine Haftung für Arbeiten der o. g. Personen.
§ 10 Informationsweitergabe
Der Auftraggeber ist verpflichtet alle zur Auftragserfüllung notwendigen Informationen und Unterlagen vorzulegen, nötigenfalls auch unaufgefordert. Der Auftraggeber stellt bei Bedarf der MVK UBG Räumlichkeiten für die Auftrags- erfüllung kostenlos zur Verfügung, ebenso stehen seine Mitarbeiter für Fachdiskussionen zur Verfügung. Es wird eine Kontaktperson benannt.
§ 12 Kündigung
- Aufträge können jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist, im Übrigen jedoch mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund oder fristgemäß, so hat die MVK UBG Anspruch auf den bis dahin angefallenen Teil der Vergütung. Kündigt die MVK UBG aus wichtigem Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, so behält sie den Anspruch auf die volle vereinbarte Vergütung, ohne dass eine Gegenrechnung der freigesetzten Arbeitskraft erfolgt.
- Unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung, so ist die MVK UBG zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
§ 13 Rechtsanwendung und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; Erfüllungsort ist der Sitz der MVK UBG. Gerichtsstand ist der Sitz der MVK UBG.
§ 14 Salvatorische Klausel
Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Rechtswirksamkeit der AGB im Ganzen. Anstelle der unwirksamen Vorschrift soll eine angemessene Regelung treten/ gelten, die rechtlich wirksam ist und die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regel bedacht hätten.
§ 15 Geltung und Aktualisierung der AGB
Diese AGB gelten für diesen und bis auf Widerruf alle folgenden Aufträge. Diese Allgemeinen Geschäfts- bedingungen haben den Stand Juni 2019.